Karl Tierstimmen und Spielwaren

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Für unsere sämtlichen Verkaufsgeschäfte gelten ausschließlich die im folgenden abgedruckten Bedingungen. Hiervon abweichende Bedingungen und Abmachungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich anerkannt sind.

1.ANGEBOT UND PREIS

Unsere Angebote sind freibleibend und können auch nach Annahme durch den Besteller aus wichtigem Grund unverzüglich widerrufen werden. Bestellungen und Annahmeerklärungen sowie Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Bestellungen beim Vertreter bedürfen nicht der Unterschrift des Bestellers. Grundsätzlich gelten die der am Tag der Lieferung geltende Preisliste zu entnehmenden Preise. Die Verkaufspreise verstehen sich ab Werk zuzüglich der jeweiligen gültigen ges. MwSt. Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung werden gesondert berechnet.

2. LIEFERUNG

Die Lieferzeitangaben sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein bestimmter Liefertermin vereinbart wurde. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

Bei außergewöhnlichen Umständen behalten wir uns vor, die Lieferung für die Zeit der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Hierzu gehört jeder Umstand, der die Lieferung dauernd oder vorübergehend erschwert oder unmöglich macht (z.B. Streik, Aussperrung, Konkurs oder Lieferschwierigkeiten der Vorlieferanten, Ausbleiben von notwendigen Roh- und Hilfsstoffen, höhere Gewalt).
Dem Besteller steht wegen der in a) genannten Verhinderungen ein Rücktrittsrecht oder Schadensersatzanspruch nicht zu.
Mehr- oder Minderlieferungen sind bis zu 10% der bestellten Ware erlaubt.
Die Ware kommt auf Kosten und Gefahr des Bestellers zum Versand. Bei vorhandener Versandbereitschaft und Verzögerung, deren Gründe wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
Auf Abruf bestellte Waren sind spätestens drei Monate nach Beginn der Versandbereitschaft abzunehmen. Die Einhaltung dieser Pflicht stellt eine Hauptpflicht dar, wegen derer Nichtbeachtung wir berechtigt sind, vom Vertrag Zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Es gilt ein Mindestbestellwert von 10€. Die abgebildeten Farben unserer Artikel können stets etwas abweichen und sind nicht verbindlich.

3. MÄNGEL DER LIEFERUNG

Unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware sind etwaige Mängel schriftlich darzuzeigen.
Die Beschaffenheit der Ware gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht wie unter a) innerhalb einer Woche- oder bei nicht erkennbaren Mängeln innerhalb von 4 Monaten abgesandt wird. Die Frist beginnt mit der Entdeckung des Mangels.
Die Gewährleistungspflicht überhaupt beträgt ebenfalls höchstens 4 Monate.
Wir behalten uns im Fall des Mangels vor, diesen kostenlos zu beseitigen oder die Lieferung zurückzunehmen und kostenlosen Ersatz zu liefern. Ist beides nicht möglich, so hat der Käufer das Recht, Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachen des Vertrages zu verlangen. Bei Sonderanfertigungen steht ihm nur das Recht auf Minderung zu.
Ist der Mangel auf eine Leistung des Vorlieferanten zurückzuführen, so bestehen die genannten Ansprüche des Bestellers nicht, wenn wir ihm unsere Ansprüche gegen den Lieferanten abtreten und diese beim Lieferanten durchgesetzt werden können.
für Ansprüche aus Folgeschäden, die auf die Mängel der gelieferten Ware selbst zurückzuführen sind, haften wir nicht. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sind im gesetzlichen Rahmen ausgeschlossen.
Das Fehlen der Lieferung muss innerhalb 4 Wochen seit Rechnungsstellung gerügt werden. Andernfalls kann später nicht mehr eingewendet werden, die Lieferung nicht erhalten zu haben.

4. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum, bei Herausgabe von Checks und Wechseln bis zu deren Einlösung.
Das vorbehaltene Eigentum an den Waren gilt als Sicherung unserer Saldoforderung. Bei Zahlungsverzug oder Verschlechterung der Vermögenslage ist der Käufer verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers die waren herauszugeben.
Verpfänden und Übereignen von Vorbehaltsware sind unzulässig.
Bei Verarbeitung bzw. Verbindung der Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren. Die Forderung des Bestellers aus der weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns ab.
Bei Weiterveräußerung nach erfolgter Verarbeitung, Verbindung, Verminderung oder Vermengung, tritt der Abnehmer die aus der Veräußerung entstehenden Forderung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab.
Eine Pfändung durch Dritte ist durch den Käufer unverzüglich mitzuteilen.
Regale oder Regalteile oder sonstige Warenpräsentationsmittel, die leihweise zur Verfügung gestellt wurden, sind auf Verlangen herauszugeben.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Rechnungen sind innerhalb von 30Tagen ohne Abzug zu bezahlen.

Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Banküblichen Zinssatzes zu verlangen. Weiter Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Wir sind trotz anderslautender Bestimmungen des Bestellers berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulten anzurechnen.

Eie Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

Bei Verzug oder bei Nichteinlösung eines vom Besteller gegebenen Schecks, sowie im Fall eines Wechselprotestes werden sämtliche zu diesem Zeitpunkt offene Forderungen zur Zahlung fällig und wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware zurückzufordern, sowie Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Anderweitig getroffene Vereinbarungen werden in diesem fall hinfällig.

Nachnahmelieferungen oder Rechnungsstellung mit besonderem Zahlungsziel behalten wir uns vor.

Die Nachnahmegebühr ist in jedem Falle vom Käufer zu tragen.

Die Aufrechnung von Gegenansprüchen ist nur gerechtfertigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Die Forderungsabtretung an Dritte ist nur mit Zustimmung möglich.

Bei Erstbestellungen und Kleinstbestellungen behalten wir uns Zahlung auf Vorauskasse vor, die Zahlung auf Vorauskasse kann erst geändert werden zur Zahlung auf Rechnung, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurde.

6. SCHADENSERSATZ

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung und Verschulten bei Vertragsabschluß, sowie aus unerlaubter Handlung sind sowohl uns als auch unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gegenüber ausgeschlossen, falls nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Bei fahrlässigem Verhalten ist der Anspruch auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schadens beschränkt. Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Über Unfälle bei Verwendung der von uns gelieferten Waren hat der Besteller uns unverzüglich zu unterrichten. Er hat soweit es möglich ist, die betreffende Ware aufzubewahren oder von seinem Abnehmer zurückzufordern und uns auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Verletzt der Besteller schuldhaft diese Verpflichtung, so hat er die ihm entstandenen Schäden allein zu tragen und uns entstandene Nachteile zu ersetzen.

7. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich das recht der BRD. Der Erfüllungsort und ausschließlich der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Jena für Scheck und Wechsel Ansprüche gilt Sonneberg.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollten Teile dieser Bedingungen oder des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile und des Vertrages der übrigen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen, sind wir berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.